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PSAgE

Taschenkarte_PSAgE.pdf

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken ist jährlich wiederkehrend zu prüfen. Alle Informationen dazu finden sich im Merkblatt SuG 05-22.

Alle Nutzer von PSAgE müssen einmal jährlich unterwiesen werden. Alle Informationen dazu finden sich im Merkblatt SuG 04-22.

Der theoretische Teil der Schulung kann durch ein e-Learning auf lernen.dlrg.net erlangt werden.

Blaues Funkellicht für Rhein-Anlieger

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