Fachübungsleiterlizenz C Rettungsschwimmen
Eine Umschreibung der DLRG Lizenz
"Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein)"
in den
"Fachübungsleiter C Rettungsschwimmen"
erfolgt nur bei Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe- Kurs (8 Doppelstunden), welche nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die Regelung dient der Sicherheit der Sporttreibenden und ist ab sofort verbindlich!
Rettungsfähigkeit Hessischer Schwimmverband
Auffrischung der Rettungsfähigkeit im Rahmen der Übungsleiterfortbildung des Hessischen Schwimmverbandes

